Institut für Kunststoff- und Kreislauftechnik Aktuelles
2. IKK-Fachgespräch Design for Circularity (DfC) im Kontext Altfahrzeugrichtlinie ELV-R

2. IKK-Fachgespräch Design for Circularity (DfC) im Kontext Altfahrzeugrichtlinie ELV-R

© Michael Satterfield | Unsplash

29. Oktober 2024: Bereits zum zweiten Mal trafen sich Vertreter der Automobilhersteller, Zulieferer, Entsorger, Materiallieferanten und spezifischer Verbände am IKK, um an das ELV-Fachgespräch vom Frühjahr anzuknüpfen.

Zu Beginn stand wieder die kartellrechtliche Belehrung auf der Agenda. Neben Impulsvorträgen mit Fokus auf Kreislaufstrategien und dem Recycling wurde in drei parallellaufenden Workshops der Status Quo von den im Automobilbereich verwendeten Polymerwerkstoffen diskutiert. Welche Werkstoffe sind dominant, in welchen Bauteilen sind sie verbaut und welche Qualitäts- und Performanceanforderungen werden an die Werkstoffe/Bauteile gestellt?

Anschließend stellte jede Gruppe ihre ersten Ergebnisse vor. Damit jedoch nicht genug: Es wurden für die neuen Arbeitsgruppen jeweils „Kümmerer“ definiert, die sich gemeinsam mit der Gruppe bis zum nächsten Fachgespräch im Frühjahr 2025 mit Einzelfragestellungen beschäftigen.

Offen blieb noch die Bewertung der ELV-Richtlinie hinsichtlich der Aussagen zu Füllstoffen wie beispielsweise Glasfasern und Talkum. Für den Gesetzgeber sind Füllstoffe nicht Teil des Recyclings, eine Aussage, die im Konflikt zur Lesart der meisten Recyclingnormen und -standards steht. Sie verstehen Füllstoffe durchaus als Teil des Rezyklates.

Hintergründe

Die EU-Kommission hat im Juli 23 eine neue Richtlinie für Altfahrzeuge vorgeschlagen, die die bisherige Altfahrzeugrichtlinie (Richtlinie 2000/53/EG) und die Richtlinie 2005/64/EG über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zusammenführen und ersetzen würde. Es werden dabei Vorgaben zur Wiederverwertbarkeit und zur Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen gemacht, die dem Green Deal der EU sowie dem Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft gerecht werden sollen:

  • Designoptimierung von Fahrzeugen, um Materialien, Teile und Komponenten für die Wiederverwendung und das Recycling besser entfernen zu können.
  • Vorgabe zur Demontierbarkeit von bestimmten Bauteilen wie z. B. E-Motoren oder Armaturenbrettern.
  • Vorgabe: Mindestens 25 % des Kunststoffes, der in einem Fahrzeug zum Einsatz kommt, soll aus dem Recycling stammen (davon wiederum 25 % aus recycelten Altfahrzeugen).
  • Hochwertigere Rohstoffe wie die auf der Liste der Critical Raw Materials (CRM), aber auch Kunststoffe, Stahl und Aluminium sollen rückgewonnen werden.
  • Die Automobilhersteller sollen für ihre Altfahrzeuge in die Verantwortung genommen werden.
  • Die Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen, die nicht straßentauglich sind, soll verboten werden.
  • Die neue Richtlinie deckt mehr Fahrzeuge ab und erweitert die EU-Vorschriften schrittweise um neue Kategorien wie Motorräder, Lastkraftwagen und Busse.